AGB & Platzordnung
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Theater im Park TiP Betriebs GmbH
Stand: November 2023
Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Kunden/innen und der Theater im Park TiP Betriebs GmbH (idF kurz „Veranstalter“), die im Zusammenhang mit dem Besuch einer Veranstaltung des Veranstalters stehen. Neben diesen AGB gilt ergänzend auch die allenfalls für das Veranstaltungsgelände erlassene Hausordnung in der jeweils gültigen Fassung.
Mit dem Erwerb der Eintrittsberechtigung unterwirft sich der/die Besucher/in der Hausordnung, den Informationen, Verboten und Sicherheitshinweisen des auf der Eintrittsberechtigung genannten Veranstalters und des Veranstaltungsorts sowie diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Individuell abweichende Vereinbarungen zu einzelnen Punkten dieser AGB sind nur für diese wirksam und bedürfen zu ihrer Gültigkeit der vorangehenden, ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter. Stillschweigen gegenüber Geschäftsbedingungen von Kunden/innen gilt keinesfalls als Zustimmung.
Sofern die Abwicklung des Kartenverkaufs durch Vertriebspartner des Veranstalters erfolgt, so gelten deren AGB ergänzend zu diesen AGB und sind sämtliche Rechte und Pflichten aus den AGB des Veranstalters auch auf Dritte zu überbinden.
Vertragsabschluss und allgemeine Vertragsbestimmungen
Allgemeines
Der Vertrag über den Besuch einer Veranstaltung des Veranstalters ist ein Werkvertrag mit bestandrechtlichen Elementen. Bei der – einem Besuch einer Veranstaltung – vorgelagerten Buchung eines Tickets handelt es sich daher um keinen Kaufvertrag, sondern lediglich um die Ausgabe eines Nachweises in Form eines Tickets, das den Inhaber zum Besuch der konkreten, auf dem Ticket genannten Veranstaltung des Veranstalters berechtigt.
Der Veranstalter ist bemüht, seinen Kunden/innen den bestmöglichen Service bei der Buchung von Tickets für den Besuch seiner Veranstaltungen zu bieten. Kunden/innen haben jedoch keinen Rechtsanspruch darauf, ein oder mehrere Tickets für den Besuch einer Veranstaltung buchen zu können. Insbesondere behält sich der Veranstalter das Recht vor, bestimmten Personen die Buchung von Tickets für einen bestimmten Zeitraum oder – in gravierenden Fällen auf Dauer – zu versagen, wenn diese die geordnete Buchung von Tickets oder andere Besucher/innen stören oder der Hausordnung bzw. den Anordnungen der Mitarbeiter/innen des Veranstalters zuwiderhandeln.
Jede Bestellung von Tickets ist bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Tickets. Kunden/innen müssen volljährig sein, um Tickets für den Besuch einer Veranstaltung des Veranstalters buchen zu können. Die Vertragssprache ist Deutsch, die angegebenen Preise verstehen sich in Euro inklusive der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
Der Veranstalter ist berechtigt, Namen und Kontaktdaten von Kunden/innen (z.B. E-Mailadressen oder Telefonnummern) beim Ticketkauf zu erheben, die Tickets für den Besuch einer Veranstaltung des Veranstalters (zur Sicherstellung eines sozialen Preisgefüges und/oder aus Sicherheitsgründen o.ä.) mit dem Namen des/der Kunden/in zu personalisieren und dessen/deren Identität vor dem Einlass zu einer Veranstaltung zu kontrollieren.
Der Veranstalter ist berechtigt, die erfassten und gespeicherten Kontaktdaten der an der Veranstaltung teilnehmenden Personen auf Verlangen von Vertreterinnen bzw. Vertretern des Magistrates der Stadt Wien oder der Landespolizeidirektion Wien jederzeit zu dem Zweck der Kontaktpersonennachverfolgung aufgrund eines Verdachts- oder Erkrankungsfalls bei der Veranstaltung zur Verfügung zu stellen.
Die Übertragbarkeit der Tickets ist generell ausgeschlossen; über eine allfällig eingeschränkte Möglichkeit der Übertragbarkeit personalisierter Tickets wird der Veranstalter die Kunden/innen vor dem Erwerb von Tickets informieren.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, aus organisatorischen Gründen andere Plätze als die auf der Eintrittskarte angeführten in der gleichen oder besseren Kategorie zur Verfügung zu stellen.
Online-Buchung von Tickets
Kunden/innen können Tickets für den Besuch einer Veranstaltung des Veranstalters über die jeweilige Website (abrufbar unter theaterimpark.at bzw. globe.wien) buchen. Dort finden sich unter dem Reiter „Programm & Tickets“ eine Liste der geplanten Veranstaltungen. Der Veranstalter behält sich vor, das Veranstaltungs- und/oder Platzangebot für die Online-Buchung eines Tickets jederzeit und ohne besonderen Hinweis zu verändern bzw. zeitweise oder vollständig einzustellen.
Der Bestellprozess auf der Onlineplattform gliedert sich in mehrere Schritte, wobei Eingabefelder jederzeit und spätestens vor der verbindlichen Absendung der Bestellung durch Anklicken des „ZURÜCK“-Buttons berichtigt werden können. Der Bestellvorgang kann auch jederzeit durch Schließen des Internet-Browsers abgebrochen werden.
Nach Auswahl einer zu buchenden Veranstaltung, wird über einen Klick auf den Button „Tickets kaufen“ der Vorgang zur Buchung eines Tickets gestartet. Es besteht die Möglichkeit, zwischen einer Bestplatzbuchung (automatische Auswahl des besten Sitzplatzes in der gewählten Preiskategorie, der unter Berücksichtigung der gewählten Anzahl an Tickets sowie der angegebenen Sitzplatzpräferenzen generiert wird) und einer individuellen Sitzplanbuchung zu wählen (hier ist der Sitzplatz mittels Klick auf diesen auszuwählen, wobei die angezeigten Farben den verschiedenen Preiskategorien entsprechen).
Bei der Bestplatzbuchung ist auf den Button „in den Warenkorb legen“ zu klicken, um zum nächsten Schritt des Buchungsvorgangs zu gelangen. Im Falle einer individuellen Sitzplanbuchung ist das Feld „WEITER ZUM KAUF“ zu betätigen. Sodann wird der Warenkorb angezeigt (Name und Datum der Veranstaltung, Zeit des Veranstaltungsbeginns, gewählte Tickets samt Einzelpreis und Gesamtpreis der Buchung). Ab diesem Zeitpunkt sind die ausgewählten und sich im Warenkorb befindenden Tickets für einen Zeitraum von 15 bis 30 Minuten reserviert. Sollte der Buchungsvorgang nicht in diesem Zeitraum abgeschlossen werden, werden die Tickets wieder für andere Personen verfügbar.
Durch einen Klick auf „WEITER ZUR KASSA“ gelangt man zum nächsten Schritt des Buchungsvorgangs. Dort sind die persönlichen/unternehmensbezogenen Daten der Kunden/innen anzugeben, diesen AGB und der Datenschutzerklärung zuzustimmen und dem Veranstalter bekannt zu geben, ob man über zukünftige Veranstaltungen und Aktionen des Veranstalters informiert werden will.
Durch Betätigen des Buttons „WEITER“ wird der nächste und letzte Schritt des Buchungsvorgangs erreicht. Dort ist die bevorzugte Zustellmethode auszuwählen.
Zur Wahl stehen
- die unentgeltlichen Zustellmethoden, also die Zustellung per E-Mail (die Tickets werden als PDF-Datei versandt, um diese selbst in guter, maschinenlesbarer Qualität auf A4-Papier auszudrucken) bzw. die Selbstabholung an der Vorverkaufsstelle während der regulären Kassaöffnungszeiten, oder
- die postalische Zusendung per nicht eingeschriebenem Brief an die bekanntzugebende Adresse gegen Bezahlung einer Versandkostenpauschale in Höhe von € 5,– (dies ist nur möglich, wenn die Buchung 7 Tage (national) bzw. 14 Tage (international) vor der Veranstaltung erfolgt, um sicherzustellen, dass die Tickets auch zeitgerecht zugestellt werden).
Der Veranstalter akzeptiert bei der Online-Buchung von Tickets folgende Zahlungsarten: Kreditkarte (VISA und Mastercard), EPS Online-Überweisung sowie Zahlungen über den Dienst paypal.
Durch einen Klick auf den Button „JETZT BEZAHLEN“ wird an den Veranstalter ein verbindliches Angebot für den Vertragsabschluss gestellt. Sobald die Zahlung autorisiert wurde, wird ein E-Mail mit der Bestätigung der Ticketbuchung versandt. Mit der Bestätigung der Ticketbuchung per E-Mail wird das Vertragsangebot der Kunden/innen vom Veranstalter angenommen.
Buchung von Tickets in der Vorverkaufsstelle Kabarett Simpl
Tickets für den Besuch einer Veranstaltung des Veranstalters können in der Vorverkaufsstelle im Kabarett Simpl (Wollzeile 36, 1010 Wien) während der Öffnungszeiten gebucht werden.
An der Tages-/Abendkasse werden folgende Zahlungsarten akzeptiert: [Barzahlung, Bankomat- und Kreditkarte (VISA, Mastercard, Union Pay, JCB und Diners Club)].
Buchung von Tickets per Telefon
Tickets für den Besuch einer Veranstaltung des Veranstalters können während der Öffnungszeiten der Vorverkaufsstelle telefonisch unter +43 1 588 93 40 gebucht werden.
Für die Buchung von Tickets per Telefon ist eine Kreditkarte (VISA, Mastercard) erforderlich. Zur Buchung ist der Buchungswunsch den Mitarbeiter/innen des Veranstalters telefonisch bekannt zu geben. Diese überprüfen die Verfügbarkeit der gewünschten Tickets. Sobald der/die Kunde/Kundin mit den von den Mitarbeiter/innen des Veranstalters vorgeschlagenen Tickets einverstanden ist, werden diese unter Eingabe der persönlichen Daten sowie der Zahlungsdaten in Echtzeit gebucht. Sobald die Zahlung autorisiert wurde, ist der Vertrag mit dem Veranstalter abgeschlossen.
Während der telefonischen Buchung ist die bevorzugte Zustellmethode den Mitarbeiter/innen des Veranstalters bekannt zu geben. Dabei kann zwischen einer unentgeltlichen Selbstabholung in der Vorverkaufsstelle im Kabarett Simpl (Wollzeile 36, 1010 Wien) während der Öffnungszeiten und einer Zustellung durch die Post per nicht eingeschriebenem Brief an die bekannt zu gebende Adresse gewählt werden (dies ist nur möglich, wenn die Buchung 7 Tage (national) bzw. 14 Tage (international) vor der Veranstaltung erfolgt, um sicherzustellen, dass die Tickets auch zeitgerecht zugestellt werden). In diesem Fall wird auf den Gesamtticketpreis eine Versandkostenpauschale in Höhe von € 5,– aufgeschlagen.
Buchung von Tickets bei Vertriebspartnern
Bei der Bestellung von Karten zu Veranstaltungen des Veranstalters auf Plattformen von Vertriebspartnern, erklärt der/die Kunde/Kundin auch verbindlich sein/ihr Angebot auf Abschluss eines Besuchervertrags mit dem Veranstalter. Die Bestellung des/der Kunden/Kundin wird vom jeweiligen Vertriebspartner bearbeitet. Eine Bestellungsbestätigung durch den Vertriebspartner bedeutet noch kein Zustandekommen des Vertrages, sondern nur die Bestätigung, dass die Bestellung (das Angebot) des/der Kunden/Kundin beim Vertriebspartner eingegangen ist. Der Vertrag mit dem Veranstalter kommt erst zustande, wenn der Vertriebspartner auch mit Wirkung für den Veranstalter das Angebot des/der Kunden/Kundin annimmt
Eine Bestätigung des geschlossenen Vertrags samt allen Informationen stellt der jeweilige Vertriebspartner zur Verfügung.
Regelungen für Vertriebspartner
Der gewerbsmäßige Wiederverkauf von Eintrittskarten ist nur Vertriebspartnern des Veranstalters gestattet und ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters unzulässig. Einlass zu den Vorstellungen wird nur mit einer gültigen Eintrittskarte (im Original vorliegend) gewährt. Der Veranstalter kann den Verkauf von Eintrittskarten und die Ausgabe von Ersatzkarten an Unternehmen und Personen verweigern, die ohne Zustimmung gewerblich mit Eintrittskarten handeln oder entsprechende Netzwerke bedienen.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die Gültigkeit der Eintrittskarten anderer Kartenanbieter, für deren Leistungen und deren Preisaufschläge.
Die Verwendung von Datenmaterial zu Werbezwecken (Text-, Audio-, Bild- und Videomaterial) ist nur Sponsoren und Vertriebspartnern unter Nennung des Bildnachweises gestattet.
Vertriebspartner können für den Besuch einer Veranstaltung des Veranstalters per E-Mail an ticket@theaterimpark.at bzw. ticket@globewien.at Buchungsanfragen für Ticketreservierungen unter Angabe der Unternehmensdaten, der Anzahl der gewünschten Tickets sowie der Preiskategorie stellen. Der Anwendbarkeit allfälliger eigener allgemeiner Geschäftsbedingungen des Vertriebspartners widerspricht der Veranstalter hiermit ausdrücklich.
Vertriebspartner können nur gerichtlich festgestellte Ansprüche gegen jene Ansprüche, die der Veranstalter gegen sie hat, aufrechnen.
Einlassregelung
Aus Sicherheitsgründen und zur Gewährleistung reibungsloser Einlasskontrollen bestehen folgende Einlassregelungen:
Diese Gegenstände dürfen mitgeführt werden:
- Taschen (werden beim Einlass kontrolliert)
- Plastikflaschen (bis max. 0,5 Liter)
- Sitzkissen und Decken
Diese Gegenstände dürfen NICHT mitgenommen werden:
- Glasflaschen, Gläser, Thermoskannen, Becher und Dosen
- Speisen
- Professionelle Foto- und Videoausrüstung (alle Teleobjektive, Zusatzobjektive, Stative und Fototaschen) sowie Tonaufzeichnungsgeräte
- Selfie-Sticks, Laser-Pointer, Regenschirme, Laptops und Tablets (Ausnahme: Mobiltelefone)
- Koffer, Trolleys, Fahrrad- und Motorradhelme, Stockschirme, Kindersitze, Sitzerhöhungen und sperrige Gegenstände jeglicher Art
- Messer und jegliche Gegenstände nach Definition des österreichischen Waffengesetzes
- Tiere (Ausnahme: Assistenzhunde mit Bescheinigung / bitte um vorherige Anmeldung)
Weitere diesbezügliche – vom Besucher zu beachtende – Bestimmungen kann der Veranstalter in gesonderten Hausordnungen/Informationen und/oder Sicherheitshinweisen regeln.
Aufgrund von behördlichen Maßnahmen und behördlichen Empfehlungen zur Eindämmung der COVID-19 Pandemie können weitere Einlassregelungen erforderlich werden. Der Veranstalter ist berechtigt, die Einlassregelungen entsprechend anzupassen, sofern diese den Besucher/innen zumutbar und sachlich gerechtfertigt sind.
Besuchern/innen kann der Einlass verweigert werden, wenn begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass sie die Vorstellung stören oder andere Besucher/innen belästigen oder die Einlassregelungen oder behördliche Maßnahmen und behördliche Empfehlungen zur Eindämmung der COVID-19 Pandemie nicht beachten. Der Zutritt kann auch verweigert werden, wenn Besucher/innen in früheren Vorstellungen die Geschäftsbedingungen nicht eingehalten haben. Personen, die den Kartenverkauf behindern, insbesondere versuchen, Karten privat auf dem Gelände des Veranstalters anzubieten oder weiterzuverkaufen, können vom Veranstaltungsgelände verwiesen werden. Besucher/innen können aus der laufenden Vorstellung verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere Besucher/innen belästigen oder einen Platz eingenommen haben, für den sie keine gültige Eintrittskarte haben.
Verhaltensregeln
Die Besucher/innen verpflichten sich, sich einer für das Veranstaltungsgelände bestehenden „Hausordnung“ zu unterwerfen.
Die Besucher/innen verpflichten sich weiters, jegliche Störung der Veranstaltung zu unterlassen und sich den Anweisungen des Ordnerdienstes zu unterwerfen sowie im Falle von Zuwiderhandlungen das Gelände über Aufforderung zu verlassen.
Die Besucher/innen verpflichten sich weiters, behördliche Maßnahmen und behördliche Empfehlungen zur Eindämmung der COVID-19 Pandemie zu beachten und den diesbezüglichen Anweisungen des Ordnerdienstes Folge zu leisten sowie im Falle von Zuwiderhandlungen das Gelände über Aufforderung zu verlassen.
Bild- und Tonaufnahmen durch die Besucher/innen sind während der Vorstellung nicht gestattet. Widrigenfalls (vor allem bei Fotografieren mit Blitzlicht) ist der Veranstalter berechtigt, die Kamera bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten.
Absage oder Änderung von Veranstaltungen
Geringfügige bzw. sachlich gerechtfertigte Besetzungs- und Programmänderungen sind vorbehalten und berechtigen nicht zur Rückgabe oder zum Umtausch von Karten und auch zu keiner Preisminderung. Ankündigungen zur Besetzung der Veranstaltung gelten nicht als Geschäftsgrundlage des zwischen des/der Kunden/Kundin und dem Veranstalter abgeschlossenen Vertrags. Änderungen der Besetzung bleiben somit ausdrücklich dem Veranstalter vorbehalten.
Veranstaltungen können aufgrund technischer Gebrechen, behördlicher und/oder gesetzlicher Anordnung/Auflagen, Erkrankung oder Verhinderung der/s Künstler/s oder schlechter Witterung (insbesondere Hagel oder Sturm) abgesagt werden.
Im Falle der Absage einer Veranstaltung des Veranstalters kann das Ticket innerhalb von sechs Monaten ab dem Veranstaltungsdatum in der Vorverkaufsstelle im Kabarett Simpl (Wollzeile 36, 1010 Wien) während der Öffnungszeiten – nach Verfügbarkeit – gegen ein gleichwertiges Ticket getauscht oder gegen Erstattung des Ticketpreises zurückgegeben werden. Danach ist jeglicher Ersatz ausgeschlossen.
Terminänderungen aufgrund der COVID-19-Pandemie (oder anderer Fälle höherer Gewalt) gelten jedenfalls dann als zumutbar, geringfügig und sachlich gerechtfertigt, wenn der neue Veranstaltungstermin längstens 18 Monate nach dem ursprünglichen Veranstaltungstermin liegt. Tickets von verschobenen Veranstaltungen behalten in diesen Fällen ihre Gültigkeit und können für den Ersatztermin verwendet werden; es werden in diesem Fall keine neuen Tickets ausgestellt.
Wird aufgrund der COVID-19-Pandemie eine Veranstaltung abgesagt, so kann der Veranstalter anstelle der Rückzahlung des Kaufpreises einen Gutschein im selben Wert oder eine Umbuchung auf einen anderen Termin (sofern verfügbar) anbieten.
Wenn die Wetterbedingungen den normalen Ablauf der Veranstaltung nicht erlauben, behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Beginn der Aufführung zu verschieben, bevor beschlossen und verkündet wird, ob die Veranstaltung allenfalls ausfallen muss. Der Veranstalter behält sich auch vor, die Vorstellung zu unterbrechen und später fortzusetzen. Die Entscheidung obliegt dem Veranstalter und erfolgt von diesem vor Ort. Im Schlechtwetterfall kann die Veranstaltung frühestens zum vorgesehenen Beginn abgesagt werden.
Kurzfristige zeitliche Verschiebungen des Veranstaltungsbeginns berechtigen die Kunden/innen nicht zur Rückgabe von Tickets. Es obliegt den Kunden/innen, sich am Veranstaltungstag über allfällige Änderungen, z.B. über Tageszeitungen, online (www.theaterimpark.at bzw. www.globe.wien) oder in der Vorverkaufsstelle im Kabarett Simpl (Wollzeile 36, 1010 Wien) während der Öffnungszeiten telefonisch unter +43 1 588 93 40 zu informieren.
Bei Abbruch einer Veranstaltung wird eine Ersatzveranstaltung angeboten oder, falls dies aus spielplantechnischen oder sonstigen Gründen nicht möglich ist, der Ticketpreis zurückerstattet, sofern die Aufführung zum Zeitpunkt des Abbruchs weniger als 45 Minuten gedauert hat.
Im Falle einer Absage, einer Verschiebung oder Termin- bzw. Programmänderung werden keine wie auch immer gearteten Spesen (wie Hotel, Anfahrtskosten, etc.) ersetzt.
Umtausch / Rückgabe
Gekaufte Karten können – mit Ausnahme der in Punkt 5. genannten Fällen (Absage oder Abbruch nach weniger als 45 Minuten) – nicht umgetauscht oder zurückgenommen werden. Besetzungsänderungen und sonstige Änderungen des Vorstellungsablaufs berechtigen nicht zur Rückgabe oder zum Umtausch von Eintrittskarten. Ein Ersatz für nicht oder (z.B. durch Zuspätkommen) nur teilweise in Anspruch genommene Tickets ist ebenso ausgeschlossen wie ein Ersatz für verloren gegangene Tickets.
Da vom Veranstalter gemäß diesen AGB eine Dienstleistung zur Freizeitbetätigung erbracht wird, für die ein bestimmter Zeitpunkt vereinbart ist, ist gemäß § 18 Abs 1 Z 10 FAGG das Rücktrittsrecht im Fernabsatz nach § 11 FAGG ausgeschlossen.
Kartenverlust
Mit Übergabe der Karten geht die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung auf den/die Kunden/in über.
Bei einem Kartenverlust kann dem/der Kunden/in einmalig eine Ersatzkarte ausgestellt werden. Die Ersatzkarte muss schriftlich beantragt werden und kann nur ausgestellt werden, wenn glaubhaft gemachen werden kann, welche Karte gebucht worden ist (genaue Platz- und Reihenangabe). Bei einer Doppelbelegung hat der Besitzer der Ersatzkarten den Vorrang vor dem Besitzer der Originalkarte.
Haftung
Wenn nicht in diesen AGB anders bestimmt, richten sich Ihre Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Sofern der Veranstalter nach den gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden einzustehen hat, ist die Haftung des Veranstalters auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Von dieser Haftungsbeschränkung ausgenommen sind Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie – im Anwendungsbereich des KSchG – für die dem Veranstalter zurechenbare Personenschäden. Gegenüber Verbrauchern gelten jedenfalls die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
Gegenüber Unternehmern ist eine Haftung des Veranstalters – soweit gesetzlich zulässig – für entgangenen Gewinn, reine Vermögensschäden, Mangelschäden, mittelbare und Folgeschäden und/oder Schäden Dritter ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche von Unternehmern verjähren jedenfalls innerhalb von sechs Monaten.
Der Veranstalter haftet nur für eigene Inhalte auf seiner Website. Soweit Links den Zugang zu anderen Websites ermöglichen, ist der Veranstalter für die dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich. Die fremden Inhalte macht sich der Veranstalter nicht zu Eigen. Sofern der Veranstalter Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten auf externen Websites erhält, wird der Link zu diesen Seiten sofort gelöscht.
Beim Veranstaltungsort handelt es sich um ein Freiluft- bzw. Naturgelände, dessen Benützung auf eigene Gefahr der Besucher/innen erfolgt. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch Unachtsamkeit der Besucher/innen oder durch Zufall bzw. Unfall bei Benützung des Geländes oder aufgrund natürlicher Ereignisse, wie insbesondere der Witterung oder durch Tiere, verursacht werden. Die Besucher/innen haben selbst für taugliche (Regen-)Bekleidung zu sorgen.
Zustimmung zu Bild- und Tonaufnahmen
Bei Fernseh-, Film- und Videoaufnahmen erteilt der/die Besucher/in des Veranstalters sowie dem übertragenden oder aufnehmenden Dritten seine Zustimmung, dass die von ihm/ihr während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Aufnahmen entschädigungslos und ohne zeitliche oder räumliche Einschränkung mittels jedes derzeitig oder zukünftigen technischen Verfahrens ausgewertet, gespeichert, verbreitet, vertrieben oder anderwärtig verwendet werden dürfen.
Datenschutzbestimmungen
Der Schutz Ihrer Privatsphäre bei der Nutzung unserer Websites www.theaterimpark.at sowie www.globe.wien ist uns ein besonders wichtiges Anliegen. Daher informieren wir Sie in unserer Datenschutzbestimmung (www.theaterimpark.at/datenschu...) ausführlich über die Verarbeitung personenbezogener Daten und über Ihre Rechte.
Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele
Die Theater im Park TiP Betriebs GmbH (TiP) veranstaltet Gewinnspiele über Kommunikationskanäle ihrer Wahl. Die diesbezüglichen Ausschreibungen, Postings, etc. sind gekennzeichnet und erklären gleichzeitig die Spielregeln. Mit der Teilnahme an diesem Gewinnspiel erklärt sich die/der Teilnehmer/in mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden.
Teilnahmeberechtigt sind Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ihren ordentlichen Wohnsitz in einem EU-Land haben und in den letzten sechs Monaten bei keinem TiP-Gewinnspiel gewonnen haben. Bei Verdacht auf Manipulationen behält sich TiP das Recht vor, Teilnehmer/innen – ohne Angabe von Gründen – vom Gewinnspiel auszuschließen. Die Übermittlung falscher Daten (Namen, E-Mail-Adressen, etc.) im Zuge des Gewinnspiels kann dabei ebenso wie jeder weitere Manipulationsversuch, z.B. verdeckte Mehrfacheinsendungen derselben Person zum Ausschluss des/der Betreffenden von der weiteren Teilnahme führen.
TiP darf einen Namen und einen allfälligen Inhalt des Beitrags bzw. des Kommentars im Rahmen des Gewinnspiels für sich und seine Werbezwecke verwenden. Die/der Nutzer/in räumt TiP alle Rechte an der Veröffentlichung seiner/ihrer Beiträge im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel ein.
Die das Gewinnspiel betreffenden Beiträge, Postings etc. von TiP sind als solche gekennzeichnet und stellen gleichzeitig folgende Spielregeln dar: Die Teilnehmer/innen werden aufgefordert, eine Frage in den Kommentaren zu beantworten. Die Gewinner/innen werden via Zufallsgenerator ermittelt. Die Preise sind auf die beschriebenen Werte (Karten, Medientitel, etc.) beschränkt. Der/Die Gewinner/in wird durch TiP verständigt. Das ist eine ausschließlich vom TiP veranstaltete Promotion und wird in keiner Weise von Dritten gesponsert, unterstützt oder organisiert.
TiP übernimmt generell keinerlei Haftung aufgrund von etwaigen Schäden, die den Teilnehmer/innen durch sich selbst oder von Dritten zugefügt werden sowie Schäden, die der/die Teilnehmer/in Dritten zufügen (dazu zählen insbesondere Unfälle, Verletzungen oder Krankheiten in Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Gewinne). Diesbezüglich wird der/die Teilnehmer/in TiP schad- und klaglos halten. Für die Entrichtung allfälliger mit dem Gewinn verbundener Steuern oder sonstiger gesetzlicher Abgaben hat/haben der/die Gewinner zu sorgen. Der jederzeitige Abbruch des Gewinnspiels, insb. wegen technischer oder rechtlicher Probleme, bleibt vorbehalten.
TiP ist stets um eine korrekte und technisch einwandfreie Abwicklung seiner Gewinnspiele bemüht. Jedoch begründen allfällige technische Fehler bzw. Probleme keinerlei Haftung von TiP, insbesondere keinen Anspruch des/der Teilnehmer/in auf einen Gewinn.
Der Sachpreis kann nicht in bar abgelöst werden, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Salvatorische Klausel, Gerichtsstand und anwendbares Recht
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB lässt die Geltung der übrigen Bestimmungen dieser AGB unberührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt eine Klausel, die der unwirksamen Klausel nach deren Sinn und Zweck wirtschaftlich und rechtlich am nächsten kommt.
Auf sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen den Kunden/innen und dem Veranstalter findet ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisnormen des IPRG, des UN-Kaufrechtsübereinkommens Anwendung bzw. der VO (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom I-Verordnung). Im Falle der Anwendbarkeit von Art 6 Abs 1 Rom-I-VO führt diese Rechtswahl nicht dazu, dass den Kunden/innen, sofern sie Verbraucher sind, der ergänzende Schutz durch zwingende Bestimmungen des Verbraucherstaatrechts entzogen wird.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Klagen aus sämtlichen Rechtsbeziehungen zwischen den Kunden/innen und dem Veranstalter ist der Sitz des Veranstalters in Wien, Österreich. Ist ein/e Kunde/Kundin Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG), gilt für Klagen des Veranstalters gegen diese der Gerichtsstand im Inland als vereinbart, in dessen Sprengel der/die Kunde/Kundin seinen/ihren Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder den Ort der Beschäftigung hat.
Information außergerichtliche Streitbeilegungsplattform
Zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten hat die Europäische Union eine Online-Plattform („OS-Plattform“, http://ec.europa.eu/odr) initiiert.
Allfällige Beschwerden können auch direkt beim Veranstalter unter folgender E-Mail-Adresse eingebracht werden: office@theaterimpark.at.
Änderungsvorbehalt
Der Veranstalter behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern, um diese den rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen anzupassen. Änderungen dieser AGB werden den Kunden/innen an die zuletzt bekanntgegebene E-Mailadresse gesendet. Die geänderten AGB gelten als genehmigt, wenn der/die Kunde/in nicht binnen eines Monats nach der Zustellung schriftlich widerspricht. Der Veranstalter verpflichtet sich, bei der Übersendung der geänderten AGB schriftlich auf die einmonatige Frist hinzuweisen.
Haus‐ und Platzordnung für das THEATER IM PARK
1 Präambel
Diese Haus-und Platzordnung (nachfolgend „Hausordnung") ist eine Benutzungsordnung. Sie gilt für alle Vorstellungen im Theater im Park (Prinz-Eugen-Straße, 1030 Wien). Die Hausordnung gilt an jedem Veranstaltungstag, unabhängig vom jeweiligen Zeitplan und wird an allen Eingängen gut sichtbar angeschlagen.
2 Geltungsdauer
Jeder Besucher erklärt sich mit dem Kauf der Eintrittskarte, spätestens aber mit Betreten des Veranstaltungsgeländes, mit dieser Haus-und Platzordnung ausdrücklich einverstanden. Etwaige Widersprüche müssen rechtzeitig und schriftlich der Geschäftsleitung des Veranstalters zugehen. Diesem Schriftformerfordernis ist durch einfachen postalischen Briefwechsel Genüge getan. Die Kommunikation via E-Mail oder Fax erfüllt das Schriftformerfordernis nicht, solange sich der Empfänger nicht ausdrücklich auf die gleiche Art und Weise damit einverstanden erklärt. Die Haus- und Platzordnung gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, für die Dauer der eigentlichen Veranstaltung, vom Einlassbeginn, bis zum Ende der Veranstaltung, wenn der letzte Besucher das Veranstaltungsgelände verlassen hat.
3 Geltungsbereich
Diese Hausordnung gilt während der Geltungsdauer gemäß Ziffer 2 für das gesamte im Zusammenhang mit der Veranstaltung benutzte Gelände. Zum Veranstaltungsgelände gehören sämtliche Bereiche, die während der Veranstaltung mit Tickets und/ oder einer Akkreditierung zugänglich sind, einschließlich aller Einund Ausgänge, sowie sämtliche weitere offiziellen Bereiche und Einrichtungen (nachfolgend „Veranstaltungsgelände"). Diese Haus- und Platzordnung gilt nicht für Einsatzkräfte.
4 Aufenthalte
1. Unabhängig von der Akkreditierung dürfen sich im Veranstaltungsgelände junge Menschen erst ab dem im Wiener Jugendschutzgesetz festgelegten Alter allein aufhalten. Abgesehen von ausgewiesenen Kinderveranstaltungen ersuchen wir um Verständnis, dass für Kinder (in Begleitung einer erwachsenen Person) ein Mindestalter von 10 Jahren gilt.
2. Im Veranstaltungsgelände dürfen sich nur Personen aufhalten, die dieses durch eine der Vereinzelungsschleusen zwischen dem Beginn des Einlasses am und Ende des Programmes betreten und/ oder eine Akkreditierung mit sich führen. Die Akkreditierung ist beim Betreten und innerhalb des Veranstaltungsgeländes auf Verlangen des Sicherheits- und Ordnungsdienstes oder der Polizei vorzuweisen. Auf Verlangen ist mittels eines amtlichen Dokuments ein Identitätsnachweis zu erbringen.
3. Nach Programmende am Veranstaltungstag, haben alle Besucher das Veranstaltungsgelände schnellst möglich, längstens aber bis eine Stunde nach Programmende, wieder zu verlassen.
4. Das Fahren und Parken mit und von Fahrzeugen innerhalb des Veranstaltungsgeländes ist nur mit einer besonderen Ermächtigung des Veranstalters und auf den dafür vorgesehenen Zufahrten/ Wegen gestattet.
5 Eingangskontrollen
1. Jeder Besucher sowie jeder Akkreditierte ist beim Betreten des Veranstaltungsgeländes verpflichtet dem Sicherheits- und Ordnungsdienst, und auf Verlangen auch der Polizei, sein Ticket bzw. seine Akkreditierung unaufgefordert vorzuzeigen und auf Verlangen zur Überprüfung auszuhändigen. Im Falle der Weigerung wird der Zutritt verwehrt.
2. Der eingesetzte Sicherheitsund Ordnungsdienst ist berechtigt, Personen – auch durch den Einsatz technischer Hilfsmittel – daraufhin zu überprüfen, ob sie aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsums oder wegen Mitführung von Waffen oder von gefährlichen oder feuergefährlichen Gegenständen ein Sicherheitsrisiko darstellen. Der Sicherheits- und Ordnungsdienst ist mit Zustimmung der durchsuchten Personen berechtigt, Bekleidungsstücke und mitgeführte Behältnisse zu durchsuchen.
3. Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen oder ihre Zustimmung zur Durchsuchung verweigern, werden vom Sicherheits- und Ordnungsdienst zurückgewiesen und am Betreten des Veranstaltungsgeländes gehindert.
6 Veranstaltungsgelände
1. Alle Personen, die das Veranstaltungsgelände betreten, haben sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder – mehr als nach den Umständen unvermeidbar – behindert oder belästigt wird.
2. Alle Personen, die das Veranstaltungsgelände betreten, haben den Anordnungen des Veranstalters, des Sicherheits- und Ordnungsdienstes, der Polizei, der Feuerwehr, und des Rettungsdienstes sowie Anweisungen über die Lautsprecheranlage Folge zu leisten. Wer vorsätzlich oder fahrlässig diese Anordnungen nicht befolgt oder gegen andere Regeln der Hausordnung verstößt, kann vom Sicherheits- und Ordnungsdienst oder der Polizei aus dem Veranstaltungsgelände verwiesen werden.
3. Aus Sicherheitsgründen und zur Abwehr von Gefahren sind die Besucher verpflichtet auf Anweisung des Sicherheits- und Ordnungsdienstes oder der Polizei andere Bereiche als jene, in denen sich der Besucher gerade aufhält einzunehmen.
4. Alle Ein- und Ausgänge sowie die Not-, Flucht- und Rettungswege sind freizuhalten. Es können weitere erforderliche Aufforderungen und Anordnungen für den Einzelfall zur Verhütung oder Beseitigung von Gefahr für Leben, Gesundheit oder Eigentum erlassen werden. Den zu diesem Zweck ergehenden Weisungen des Sicherheits- und Ordnungsdienstes oder der Polizei ist Folge zu leisten.
5. Abfälle, Verpackungsmaterialien und leere Behältnisse sind in den auf dem Veranstaltungsgelände stehenden Abfallbehältern zu entsorgen. Ein Reinigungsdienst für den Innen- und Außenraum der Veranstaltungsstätte ist ständig verfügbar, um das Veranstaltungsgelände sauber zu halten. Nach der Veranstaltung wird das gesamte Veranstaltungsgelände komplett gereinigt.
6. Im Gefahr- oder Brandfall ist den Anweisungen des Sicherheits- und Ordnungsdienstes Folge zu leisten. In Innenräumen ist die Benützung von Liften im Brandfall untersagt.
7. Während der gesamten Zeit der Veranstaltung wird das Veranstaltungsgelände ausreichend beleuchtet. Neben einer Sicherheitsbeleuchtung wird es ebenfalls durch die Bühnenbeleuchtung beleuchtet.
7 Verbote
Sofern nicht ausdrücklich durch den Veranstalter genehmigt, ist es untersagt, folgende Gegenstände in das Veranstaltungsgelände zu bringen oder einen der folgenden Gegenstände mitzuführen. Im Zweifelsfall obliegt die Einordnung von Gegenständen als verboten oder erlaubt im Sinne dieser Hausordnung dem zuständigen Sicherheitsverantwortlichen.
1. (a) Waffen jeder Art
2. (b) Sachen und Gegenstände die als Waffen, Hieb-, Stoß-, Stichwaffen oder als Wurfgeschosse Verwendung finden können – insbesondere auch Schirme aller Art, Helme und andere sperrige Utensilien
3. (c) Flaschen, Krüge oder Dosen jeder Art sowie sonstige Gegenstände, die aus Aluminium,
PET, Glas oder einem anderen zerbrechlichen, splitternden oder besonders harten Material hergestellt sind sowie mehr als eine Tetra-Packungen über 0,5 Liter pro Person
4. (d) Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln, Rauchpulver, Rauchbomben oder andere pyrotechnische Gegenstände
5. (e) alkoholische Getränke aller Art, illegale Drogen und Stimulanzien aller Art
6. (f) rassistisches, fremdenfeindliches, politisch-radikales, nationalsozialistisches, sexistisches oder politisches Propagandamaterial
7. (g) Fahnen oder Schilder die größer sind als ein DIN A3 Blatt
8. (h) Fahnen- oder Transparentstangen jeder Art
9. (i) Tiere, ausgenommen Blinden- und/ oder Partnerhunde
10. (j) jegliche werbenden, kommerziellen, politischen oder religiösen Gegenstände, einschließlich Banner, Schilder, Symbole und Flugblätter und Ähnliches sowie promotionelle und kommerzielle Objekte und Materialen aller Art
11. (k) Gassprühdosen, ätzende, brennbare, färbende oder sonst gefährliche Substanzen, oder Gefäße mit Substanzen, die die Gesundheit beeinträchtigen oder leicht entzündlich sind – Ausnahme: handelsübliche Taschenfeuerzeuge
12. (l) sperrige Gegenstände wie u.a. Leitern, Hocker, (Klapp-) Stühle, Kinderwägen/ Buggys, Kisten, Camelbacks/ Trinkrucksäcke jeder Art, Decken, Handtücher, Zelte
13. (m) Elektro- oder Verbrennungsmotoren, ferngesteuerte Autos/ Flugzeuge/ Hubschrauber, insbesondere Überwachungsdrohnen
14. (n) Himmelslaternen/ Wunschlaternen/ Kong-Ming-Lampions
15. (o) größere Mengen von Papier und/ oder Papierrollen
16. (p) mechanisch betriebene Lärminstrumente, wie z.B. Megafone, Gasdruckfanfaren
17. (q) Laser-Pointer
18. (r) Fotokameras mit einem abnehmbaren Objektiven oder einem Objektivdurchmesser von mehr als 4cm
19. (s) Videokameras oder sonstige Ton- oder Bildaufnahmegeräte (insbesondere Action Cams)
20. (t) Laptops und Tablets
21. (u) Stative, Selfie-Sticks, Leinwände und Staffeleien
22. (v) Fahrräder, Skateboards, Snakeboards, Inline-Skates, Scooter, Kickboards, Segways und ähnliche Gefährte
23. (w) andere Objekte, die die Sicherheit und/ oder das Ansehen des Künstlers oder der Veranstaltung beeinträchtigen könnten
Sofern nicht ausdrücklich (schriftlich per Brief, Fax oder Email) durch den Veranstalter genehmigt, ist es allen Personen, die das Veranstaltungsgelände betreten, untersagt:
1. (a) Waren und Eintrittskarten zu verkaufen, Drucksachen zu verteilen und Sammlungen durchzuführen, sowie andere promotionelle oder kommerzielle Aktivitäten ohne vorherige schriftliche (Brief, Fax, Email) Genehmigung durch den Veranstalter durchzuführen.
2. (b) mit Gegenständen aller Art zu werfen, oder Flüssigkeit aller Art zu verschütten, insbesondere, wenn dies in Richtung anderer Personen erfolgt;
3. (c) Feuer zu entfachen, Feuerwerkskörper, Leuchtkörper, Rauchpulver, Rauchbomben oder andere pyrotechnische Gegenstände abzubrennen oder abzuschießen;
4. (d) politische Propaganda und Handlungen, rassistische, fremdenfeindliche, politisch-radikale Aussagen oder Parolen und Embleme zu äußern oder zu verbreiten;
5. (e) sich in einer Art und Weise zu benehmen, die andere als provokativ, bedrohlich, diskriminierend oder beleidigend interpretieren könnten;
6. (f) eine bedrohliche Situation für das Leben oder die Sicherheit von einem selbst oder von anderen herbeizuführen, oder eine andere Person in irgendeiner Weise zu gefährden;
7. (g) zu irgendeinem Zeitpunkt Personenschaden oder Sachschaden zu verursachen;
8. (h) nicht für die allgemeine Benutzung vorgesehene Bauten und Einrichtungen, insbesondere Fassaden, Zäune, Sessel, Bänke, Tische, Mauern, Umzäunung, Absperrungen, Beleuchtungsanlagen, Kamerapodeste, Bäume, mobile WC-Anlagen, Masten aller Art und Dächer oder ähnliches zu besteigen oder zu übersteigen;
9. (i) Bereiche (z.B. Funktionsräume, VIPund Medienbereiche usw.), die nicht für die Allgemeinheit zugelassen sind, bzw. deren Zutrittsberechtigung nicht für diese Bereiche gilt, zu betreten;
10. (j) Verkehrsflächen, Gehund Fahrwege, Zuund Abgänge zu den Besucherplätzen und Rettungswege einzuengen, zu versperren oder zu beeinträchtigen;
11. (k) bauliche Anlagen, Einrichtungen, Zäune oder Wege zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben;
12. (l) außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder das Veranstaltungsgelände durch das Wegwerfen von Gegenständen – Abfällen, Verpackungen, leeren Behältnissen usw. – zu verunreinigen;
13. (m) das Veranstaltungsgelände mit ferngesteuerten Flugobjekten, insbesondere Überwachungsdrohnen, auch nur teilweise, zu überfliegen;
14. (n) Himmelslaternen/ Wunschlaternen/ Kong-Ming-Lampions oder anderen ähnlichen Miniatur-Heißluftballons steigen zu lassen;
15. (o) Drogen zu konsumieren oder (entgeltlich oder unentgeltlich) weiterzugeben;
16. (p) Alkohol in übermäßigen Mengen zu konsumieren;
17. (q) außer in gesondert gekennzeichneten Bereichen, zu rauchen;
18. (r) Landesflaggen, egal aus welchem Material, aufzuhängen, irgendwo anzubringen oder in die Höhe zu halten;
19. (s) sich an s.g. Fan-Choreografien jeder Art zu beteiligen.
Jede Zuwiderhandlung im Sinne dieser Haus- und Platzordnung wird wie folgt geahndet:
1. (a) Der Besucher wird des Veranstaltungsgeländes verwiesen.
2. (b) Der Veranstalter erteilt dem Besucher für die Dauer der Veranstaltung ein Haus- und Platzverbot.
3. (c) Die Rechte des Inhabers des Hausrechts – insbesondere die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen – bleiben unberührt.
4. (d) Verletzungen der den Veranstaltungsteilnehmern für den Betrieb und die Benützung der Veranstaltungsstätte durch diese Hausund Platzordnung auferlegten Handlungsund Unterlassungspflichten sind gemäß § 32 Abs. 3 des Wiener Veranstaltungsgesetzes strafbar.
8 Benützungsbedingungen Ton- und Bildaufnahmen
1. Jede Person, die das Veranstaltungsgelände betritt, erklärt sich damit einverstanden, dass von ihr kostenlos Ton- und Bildaufnahmen gemacht werden, von denen mittels direktem oder zeitversetztem Video-Display, direkter oder zeitversetzter Übertragung oder einer anderen Transmission oder Aufzeichnung, Fotos oder anderer gegenwärtiger und/ oder zukünftiger Medientechnologien kostenlos Gebrauch gemacht werden kann. Der Veranstalter hält sich das Recht vor, das gesamte Veranstaltungsgelände oder Teilbereiche daraus durch ein Videosystem zu überwachen und aufzuzeichnen.
2. Jede Person, die das Veranstaltungsgelände betritt, anerkennt, dass sie, so nicht durch den Veranstalter schriftlich (Brief, Fax, Email) gestattet, Tonund/ oder Bildaufzeichnungen und/ oder Beschreibungen des Veranstaltungsgeländes oder des gesehenen Programms nur zum Privatgebrauch machen und/ oder übertragen kann. Auf jeden Fall ist es strengstens verboten, über das Internet, Radio, Fernsehen oder andere gegenwärtige und/ oder zukünftige Medien Tonund/ oder Bildmaterial und/ oder Beschreibungen des Programms ganz oder teilweise zu übertragen oder andere Personen bei der Durchführung solcher Aktivitäten zu unterstützen.
3. Bei Verdacht einer kommerziellen Verwendung von Bild- und/ oder Tonaufzeichnungen und oder/ Beschreibungen während des Programms muss der Besucher das aufgenommene Material vernichten oder an den Veranstalter übergeben und etwaiges verwendetes Equipment aus dem Veranstaltungsgelände entfernen. Personen, die sich weigern Material zu vernichten oder zu übergeben oder ihr Equipment außerhalb des Geländes zu verstauen werden gänzlich des Veranstaltungsgeländes verwiesen.
9 Haftung
1. Jede Person, die das Veranstaltungsgelände betritt, anerkennt, dass sie sich im Veranstaltungsgelände und in dessen Umfeld auf eigene Gefahr aufhält und den Veranstalter oder andere relevante Personen und Organe nicht für eingegangene Risiken, Gefahren oder Verlust einschließlich Köperverletzung, Schäden am Privateigentum, Verlust von Privateigentum oder andere Vorfälle, die aus dem Besuch der Veranstaltung resultieren, verantwortlich gemacht werden können, unabhängig davon, ob sich diese Vorfälle vor, während oder nach dem Besuch ereignen, mit Ausnahme von Ereignissen, die durch grobe Fahrlässigkeit und/ oder vorsätzliches Verschulden des Veranstalters verursacht werden.
2. Sämtliche Unfälle oder Schäden sind trotzdem unverzüglich anzuzeigen.